Raus aus dem Anti-Klima-Abkommen!
Der Vertrag über die Energiecharta erlaubt es Energiekonzernen, Staaten wegen demokratisch gefassten Entscheidungen vor privaten Schiedsgerichten auf horrende Summen Schadensersatz zu verklagen. Auf Basis des Vertrags laufen aktuell mehrere Verfahren von europäischen Energiekonzernen gegen EU-Staaten, weil sie aus Kohle- und Atomkraft aussteigen wollen.
Das Umweltinstitut München e.V. hat eine Unterschriften-Aktion gestartet mit dem Ziel, dass die EU diesen Anti-Klimaschutz-Vertrag verlässt. Hier können sie sich an dieser Aktion beteiligen.
Hier können sie eine Erklärung des Vertrags und seiner Auswirkungen bis heute sehen. Und hier sehen sie die Präsentation zur Mitmach-Aktion mit weiterführenden Links.
Organisationen und Erneuerbare-Energien-Vereine können sich bis Mitte Juni auch an einer Unterzeichnungs-Aktion beteiligen, die die Anliegen des Münchener Umweltinstituts auf europäische Ebene ausweitet. Dafür nehmen sie bitte Kontakt mit dem Runden Tisch auf.
Der Energiechartervertrag (ECT)
Dieser Vertrag wurde am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet. Dabei handelte es sich um eine politische Erklärung der Prinzipien der internationalen Energiebeziehungen, darunter Handel, Transit und Investitionen. Der Vertrag ermöglicht es Kohle‑, Öl- und Gaskonzernen, die Energiewende zu behindern.