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Raus aus dem Anti-Klima-Abkommen!

Der Ver­trag über die Ener­gie­char­ta erlaubt es Ener­gie­kon­zer­nen, Staa­ten wegen demo­kra­tisch gefass­ten Ent­schei­dun­gen vor pri­va­ten Schieds­ge­rich­ten auf hor­ren­de Sum­men Scha­dens­er­satz zu ver­kla­gen. Auf Basis des Ver­trags lau­fen aktu­ell meh­re­re Ver­fah­ren von euro­päi­schen Ener­gie­kon­zer­nen gegen EU-Staa­ten, weil sie aus Koh­le- und Atom­kraft aus­stei­gen wollen.

Das Umwelt­in­sti­tut Mün­chen e.V. hat eine Unter­schrif­ten-Akti­on gestar­tet mit dem Ziel, dass die EU die­sen Anti-Kli­ma­schutz-Ver­trag ver­lässt. Hier kön­nen sie sich an die­ser Akti­on beteiligen.

Hier kön­nen sie eine Erklä­rung des Ver­trags und sei­ner Aus­wir­kun­gen bis heu­te sehen. Und hier sehen sie die Prä­sen­ta­ti­on zur Mit­mach-Akti­on mit wei­ter­füh­ren­den Links.

Orga­ni­sa­tio­nen und Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Ver­ei­ne kön­nen sich bis Mit­te Juni auch an einer Unter­zeich­nungs-Akti­on betei­li­gen, die die Anlie­gen des Mün­che­ner Umwelt­in­sti­tuts auf euro­päi­sche Ebe­ne aus­wei­tet. Dafür neh­men sie bit­te Kon­takt mit dem Run­den Tisch auf.

Der Energiechartervertrag (ECT)

Die­ser Ver­trag wur­de am 17. Dezem­ber 1991 in Den Haag unter­zeich­net. Dabei han­del­te es sich um eine poli­ti­sche Erklä­rung der Prin­zi­pi­en der inter­na­tio­na­len Ener­gie­be­zie­hun­gen, dar­un­ter Han­del, Tran­sit und Inves­ti­tio­nen. Der Ver­trag ermög­licht es Kohle‑, Öl- und Gas­kon­zer­nen, die Ener­gie­wen­de zu behindern.