Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaklage
Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil in der Klimaklage gesprochen. Es stellt einen Meilenstein in der Rechtssprechung dieses Gerichtshofes dar.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als einen großen Erfolg. Das BVerfG erklärt die 1,5‑Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich.
Es ist aber nur ein Teilerfolg auf dem mühsamen Weg zur Klimaneutralität, wie der Kommentar des Solarenergie-Fördervereins zeigt.
Lesen sie hier auch einen Beitrag von Rüdiger Haude zur Bedeutung dieses Urteils in Bezug auf unser Verständnis von Freiheit. Wer meint welche Freiheit für wen?
Interessant auch das Interview mit Prof. Waffenschmidt von der TH Köln im Yuotube-Kanal mit Frank Farenski. Nicht Verbote und höheres Besteuern von CO2 stehen im Mittelpunkt, sondern das Ausbauen der Erneuerbaren und der Wegfall aller Behinderungen dieses Ausbaus.