CCS, CCU und CO₂-Rückholung: Risiko, Werkzeug oder Lösung?
Jetzt mitwirken – die Fristen in NRW laufen! Neue CO₂-Leitungen werden aktuell geprüft. Wer Risiken und Alternativen jetzt einbringt, gestaltet Entscheidungen mit, bevor Fakten geschaffen werden.
Dieser Beitrag macht das Thema verständlich und zeigt dir, welche Fragen du in den Beteiligungsverfahren stellen kannst.

Jetzt wird aus der Debatte konkrete Infrastrukturplanung
Der rund 200 Kilometer lange Delta Rhine Corridor (DRC) soll CO₂ von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo transportieren. Stellungnahmen zur Raumverträglichkeitsprüfung sind bis 26. Oktober 2026 möglich.
Offizielle Unterlagen und Beteiligung: Delta Rhine Corridor (DRC) – Stellungnahme bis 26.10.2026
Parallel läuft die Beteiligung zur rund 86 Kilometer langen Leitung „Ruhbens“ von Wesseling bis zur belgischen Grenze bei Lichtenbusch. Frist: 6. November 2026. Geplant ist der Weitertransport des CO₂ über Belgien zu geologischen Einlagerungsstandorten in der Nordsee.
Offizielle Unterlagen und Beteiligung: Leitung „Ruhbens“ – Stellungnahme bis 06.11.2026
Was du jetzt konkret tun kannst
Als Bürgerin oder Bürger: Prüfe die Unterlagen und reiche eine Stellungnahme ein. Frage nach Trassenalternativen, Bruch- und Freisetzungsszenarien, Notfallplänen, Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie dem Netto-Klimanutzen der gesamten Kette.
Als Verband, Verein oder Initiative: Bündele Fachwissen, unterstütze Kommunen und Anwohner und fordere nachvollziehbare Antworten von zuständigen Landes- und Bundesstellen sowie Vorhabenträgern.
Als Medium: Mache offene Sicherheits-, Klima- und Haftungsfragen öffentlich. Frage nach Alternativen und danach, wer im Schadensfall Verantwortung und Kosten trägt und ob sich der hohe Energieaufwand für Abspaltung, Transport und Einlagerung sowie zusätzliche CO₂-Produktion für diese Lagerung rechnet.
Warum ein genauer Blick nötig ist
CCS scheidet CO₂ an einer Quelle ab und sieht dessen langfristige geologische Einlagerung vor (im Gesetz meist „Speicherung“ genannt); CCU nutzt CO₂ als Rohstoff, CO₂-Rückholung entnimmt CO₂ der Atmosphäre. Keine Bezeichnung belegt allein einen zusätzlichen Netto-Klimanutzen. Maßgeblich ist die Gesamtbilanz: Energiebedarf, Transport, Nutzung, geologische Einlagerung, mögliche Migrations- und Leckagepfade, Kosten und Langzeitverantwortung.
CO₂-Leitungen: CO₂ ist farb- und geruchlos und schwerer als Luft. Bei einer Freisetzung kann es sich abhängig von Druck, Temperatur, Geländeform und Wetter in tiefer gelegenen Bereichen ansammeln und Sauerstoff verdrängen. Hohe Konzentrationen können akut lebensgefährlich sein; die DGUV-Stoffdatenbank beschreibt ab etwa 8 Vol.-% einen rasch tödlichen Verlauf. Erforderlich sind daher realistische Bruch- und Freisetzungsszenarien, standortspezifische Ausbreitungsmodelle, Warnsysteme und belastbare Notfallpläne.
Geologische Einlagerung: Die Injektion des CO2 setzt durchlässige Formationen voraus; langfristige Rückhaltung hängt zugleich von Deckgestein und weiteren Barrieren ab. Druckänderungen verdrängen Fluide. Störungen, frühere Erdgasförderung und alte Bohrungen können Migrationspfade bilden; mögliche Leckagerisiken sind standortspezifisch zu prüfen. Ebenso ist zu untersuchen, ob Methan oder andere Gase mobilisiert werden könnten. Wegen seiner hohen kurzfristigen Klimawirkung kann freigesetztes Methan den erwarteten Nutzen – abhängig von Menge und Migrationsweg – mindern oder aufzehren. Monitoring, unabhängige Kontrolle und finanzierte Nachsorge sind vorab festzulegen.
Offshore-Schäden: Rechtswege und Haftung konkret klären
Die Zwölf-Seemeilen-Grenze markiert das Ende des Küstenmeers, nicht das Ende rechtlicher Zuständigkeit. Das KSpTG gilt nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem deutschen Festlandsockel. Bei grenzüberschreitenden Schäden oder ausländischen Einlagerungsstandorten sind Klagebefugnis, anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Kausalitätsnachweis und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Einzelfall zu klären – möglichst vor der Genehmigung.
Rechtsgrundlage: § 2 KSpTG – Geltungsbereich
Der RT-EE macht das Autorenpapier bekannt
Der RT-EE macht das Autorenpapier bekannt und verweist auf Möglichkeiten zur Mitwirkung. Die fachlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen sind die der Autoren, nicht eine institutionelle Position des RT-EE.
Leitgedanke der Autoren: So viel Emissionsvermeidung wie möglich. CCS, CCU und CO₂-Rückholung dürfen nur dort angewandt werden, wo ihr zusätzlicher Netto-Klimanutzen, ihr Ressourcenbedarf, ihre Risiken und ihre langfristigen Folgen frühestmöglich nachvollziehbar belegt sind.
Bitte werde aktiv: Nutze die laufenden Beteiligungsverfahren und informiere Verbände, Kommunen, Abgeordnete und Medien. Lies dazu das Autorenpapier „CCS, CCU und CO₂-Rückholung: Risiko, Werkzeug oder Lösung?“
Deine Rückmeldungen sind uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn du uns über deine Entscheidungen, Aktivitäten und Erfahrungen berichtest und Anregungen für das weitere Vorgehen des RT-EE mitteilst. Verwende dazu unser Kontaktormular oder sende eine E-Mail an info@energiewende-2030.de






