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SFV-Karikaturenkalender 2025: Lachen gegen den Klimakampf

Gerhard Mesters Karikaturen begleiten Sie durch das Jahr und helfen, den reale Irrsinn um uns herum mit Humor zu ertragen.

SFV-Kalender 2025

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) präsentiert den SFV-Karikaturenkalender 2025. Mit Karikaturen von Gerhard Mester wird der Klimakampf humorvoll beleuchtet.

Bestellen Sie den Kalender jetzt auf dieser Seite und unterstützen Sie die klimaschützende Arbeit des SFVs!
Einzelbestellungen sind Spenden, ab vier Kalendern erfolgt die Abrechnung per Rechnung.

Die Bundesregierung muss jetzt den KLIMANOTSTAND ausrufen

Letzte Aktualisierung: 24. November 2023

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der Bundesregierung als Steilvorlage dienen. Wird sie diese nutzen und jetzt den Klimanotstand ausrufen?
Wir vom Runden Tisch Erneuerbare Energien fordern genau das! Und wir stehen mit unserer Forderung nicht allein.

Diese Koalition ist die erste, die Notwendiges für die Finanzierung von Maßnahmen des Klimaschutzes in den Haushalt einstellte. Die damit finanzierten Maßnahmen bewerten wir hier nicht, nur die Neuausrichtung beim Klimaschutz nach 16 Jahren Merkel-Regierungen.

Jetzt müsste die Koalition Mut zeigen und Verstand aufweisen, indem sie die vielfach wissenschaftlich belegten und stetig ansteigenden hohen Risiken des drohenden Klimakollaps als Basis heranzieht, um den KLIMANOTSTAND auszurufen. Wird die Bundesregierung das Urteil des BVerfG als Steilvorlage nutzen?

Klimanotstand ausrufen – was bringt das?

Mit dem Ausrufen des KLIMANOTSTANDS darf die Bundesregierung ein (neues) Sondervermögen auflegen. Dieses Vorgehen wäre nicht nur ethisch gerechtfertigt, sondern obendrein noch wirtschaftlich und vernünftig.

Mit einem Durchforsten des Bundes-Haushalts nach Subventionen von, beziehungsweise Zuschüssen für Maßnahmen, die in enger Verbindung mit Energieumwandlungsprozessen (physikalisches Geschehen) durch Verbrennen fossiler Energien stehen, kann ein neues Sondervermögen ganz oder teilweise gegenfinanziert werden. Dies gilt sicher in Kombination mit einer zukunftsorientierten Neuausrichtung des Steuerrechts. So müssten Steuer reduzierende Tatbestände, die in enger Verbindung stehen mit Energieumwandlungsprozessen durch Verbrennen fossiler Energien im Sinne der Klima-Entscheidung des BVerfG aus 2021 neu justiert werden. Darüber hinaus können Länder und Kommunen interessante wirkungsvolle Instrumente und Möglichkeiten nutzen.

Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung

Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, seine Anstrengungen zur schnellstmöglichen Reduzierung klimaschädigender Treibhausgasemissionen zu verstärken. Jedes Zehntel Grad weniger Erderhitzung hilft, weitere nationale und globale Katastrophen zu verhindern.

Wir erwarten dafür einen aufeinander abgestimmten Masterplan zur schnellstmöglichen Reduzierung Klima schädigender Treibhausgasemissionen durch die relevanten Organe (Bund, Länder, Kommunen). Dieser Plan sollte messbare Ziele und zielorientierte Wege aufzeigen sowie wissenschaftlich fundierte Meßmethoden, klare Zuständigkeiten und jährliche Intervalle der Evaluierung vorsehen. Ein solcher Plan ist den gewählten Mandatsträger*innen zwecks Beschlussfassung vorzulegen.
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) ruft geradezu nach einem neuartigen ganzheitlichen und gemeinsamen Denken sowie einem verfassungskonformen Handeln.

Wir stehen nicht allein mit unserer Forderung

Den Klimanotstand auszurufen fordern übrigens nicht nur wir: es ist auch eine Forderung der bekannten Ökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin.