PV2027-Studie: EEG 2027 bremst den Ausbau privater Photovoltaikanlagen aus

Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) zeigt: Die geplanten Regelungen im EEG 2027 werden den Ausbau privater Photovoltaikanlagen deutlich ausbremsen.
Insbesondere die vorgesehene Nulleinspeisung führt dazu, dass bis zu 69 % des erzeugten Solarstroms ungenutzt verloren gehen. Gleichzeitig verlängern sich die Amortisationszeiten von PV-Anlagen erheblich, während die Stromgestehungskosten deutlich steigen.

Die Infografik mit dem Titel „Einspeiseverbot im EEG 2027 verursacht enorme Ertragsverluste" zeigt auf dunkelblauem Hintergrund mit orangefarbenen und roten Akzenten den Ertragsverlust einer Solaranlage mit Batteriespeicher durch ein geplantes Einspeiseverbot ab 2027. Eine Legende oben links erklärt die Farbcodierung: Rot steht für Abregelung, grau für Netzeinspeisung und orange für Eigenverbrauch. Im Zentrum der Grafik stehen zwei Säulen im Vergleich. Die linke Säule mit der Beschriftung „Bisher: Uneingeschränkte Netzeinspeisung möglich" zeigt einen hohen Balken, der sich aus einem großen grauen Bereich für die Netzeinspeisung mit einem Strommasten-Symbol und einem kleineren orangen Bereich für den Eigenverbrauch mit einem Haus-Symbol zusammensetzt. Ein weißer, nach unten zeigender Pfeil in der Mitte trägt die Aufschrift „-69 % Verlust" in roter Schrift und verbindet die beiden Säulen. Die rechte Säule mit der Beschriftung „Ab 2027: Nulleinspeisung (Verbot der Einspeisung)" ist deutlich niedriger. Ihr oberer, nun roter Bereich für die Abregelung enthält ein Mülltonnen-Symbol, das den verlorenen Ertrag symbolisiert, während der untere orange Bereich für den Eigenverbrauch mit dem Haus-Symbol gleich groß bleibt wie zuvor. Ein weißer Trennstrich markiert in beiden Säulen die Grenze zwischen den Bereichen. Unten links befindet sich ein orangefarbenes Kreissymbol mit Batterie und Solarpanel sowie der Beschriftung „Solaranlage mit Batteriespeicher". Darunter zeigen zwei Symbolreihen den Unterschied: Links veranschaulichen ein Solarpanel, drei Pfeile und ein Strommast die bisherige uneingeschränkte Einspeisung, rechts zeigen ein Solarpanel, ein rotes Verbotsschild über den Pfeilen und ein Strommast das kommende Einspeiseverbot. Die Fußzeile nennt als Quelle die PV2027-Studie für ein Eigenheim mit 10-kW-PV-Anlage und 10-kWh-Speicher und erläutert in einer Fußnote, dass Nulleinspeisung als Alternative zur Direktvermarktung und befristeten Marktwertdurchleitung zu verstehen ist. Das Copyright liegt bei aquu.de. Die Kernaussage der Grafik ist, dass durch das im EEG 2027 vorgesehene Verbot der Netzeinspeisung bei einer typischen Eigenheim-Solaranlage mit Speicher 69 Prozent des bisherigen Ertrags verloren gehen, da nur noch der Eigenverbrauch genutzt werden kann und der Rest abgeregelt wird.
Durch das im EEG 2027 (Kurzbezeichnung für die grundlegende Novelle des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (amtlich: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien), die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll) vorgesehene Verbot der Netzeinspeisung bei einer typischen Eigenheim-Solaranlage mit Speicher können 69 Prozent des bisherigen Ertrags verloren gehen, da nur noch der Eigenverbrauch genutzt werden kann und der Rest abgeregelt wird (Quelle: www.aquu.de).

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass weder die geplante Direktvermarktung noch die Nulleinspeisung für kleine Anlagen bis 25 kW derzeit wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nulleinspeisung: 69 Prozent des Stromertrags einer typischen 10-kW-Anlage mit 10-kWh-Speicher gingen ungenutzt verloren. Die Amortisationszeit verlängerte sich um 10 Jahre auf über 25 Jahre. Die Stromgestehungskosten verdreifachten sich auf 31 Cent pro Kilowattstunde.

Direktvermarktung: Den jährlichen Erlösen von rund 250 Euro stehen Kosten für Direktvermarkter, digitalen Zähler und Steuerungseinrichtung von rund 260 Euro gegenüber – ein Verlustgeschäft. Die Amortisationszeit steigt von 15,6 auf 24 Jahre.

Kai Buchholz (aquu): „Fehlende intelligente Messsysteme, nicht standardisierte Prozesse und geringe Erlöspotenziale machen die Direktvermarktung für kleine Anlagen unattraktiv.“ Dr. Johannes Weniger (aquu) ergänzt: „Die Nulleinspeisung verteuert Solarstrom von 10 auf über 30 Cent je Kilowattstunde – ein fataler Fehlanreiz.“

SFV-Geschäftsführerin Susanne Jung warnt: „Das ist ein energiepolitisches Desaster. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte zum Erliegen kommen.“

Die fünf Forderungen von SFV und aquu:

  1. Feste Einspeisevergütung beibehalten
  2. Marktprämie auch für kleine Anlagen öffnen
  3. Direktvermarktung nicht erzwingen
  4. Nulleinspeisung vermeiden
  5. Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern fördern