PV2027-Studie: EEG 2027 bremst den Ausbau privater Photovoltaikanlagen aus

Eine aktu­el­le Stu­die des For­schungs­in­sti­tuts aquu im Auf­trag des Solar­ener­gie-För­der­ver­eins Deutsch­land (SFV) zeigt: Die geplan­ten Rege­lun­gen im EEG 2027 wer­den den Aus­bau pri­va­ter Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen deut­lich aus­brem­sen.
Ins­be­son­de­re die vor­ge­se­he­ne Null­ein­spei­sung führt dazu, dass bis zu 69 % des erzeug­ten Solar­stroms unge­nutzt ver­lo­ren gehen. Gleich­zei­tig ver­län­gern sich die Amor­ti­sa­ti­ons­zei­ten von PV-Anla­gen erheb­lich, wäh­rend die Strom­ge­ste­hungs­kos­ten deut­lich steigen.

Die Infografik mit dem Titel „Einspeiseverbot im EEG 2027 verursacht enorme Ertragsverluste" zeigt auf dunkelblauem Hintergrund mit orangefarbenen und roten Akzenten den Ertragsverlust einer Solaranlage mit Batteriespeicher durch ein geplantes Einspeiseverbot ab 2027. Eine Legende oben links erklärt die Farbcodierung: Rot steht für Abregelung, grau für Netzeinspeisung und orange für Eigenverbrauch. Im Zentrum der Grafik stehen zwei Säulen im Vergleich. Die linke Säule mit der Beschriftung „Bisher: Uneingeschränkte Netzeinspeisung möglich" zeigt einen hohen Balken, der sich aus einem großen grauen Bereich für die Netzeinspeisung mit einem Strommasten-Symbol und einem kleineren orangen Bereich für den Eigenverbrauch mit einem Haus-Symbol zusammensetzt. Ein weißer, nach unten zeigender Pfeil in der Mitte trägt die Aufschrift „-69 % Verlust" in roter Schrift und verbindet die beiden Säulen. Die rechte Säule mit der Beschriftung „Ab 2027: Nulleinspeisung (Verbot der Einspeisung)" ist deutlich niedriger. Ihr oberer, nun roter Bereich für die Abregelung enthält ein Mülltonnen-Symbol, das den verlorenen Ertrag symbolisiert, während der untere orange Bereich für den Eigenverbrauch mit dem Haus-Symbol gleich groß bleibt wie zuvor. Ein weißer Trennstrich markiert in beiden Säulen die Grenze zwischen den Bereichen. Unten links befindet sich ein orangefarbenes Kreissymbol mit Batterie und Solarpanel sowie der Beschriftung „Solaranlage mit Batteriespeicher". Darunter zeigen zwei Symbolreihen den Unterschied: Links veranschaulichen ein Solarpanel, drei Pfeile und ein Strommast die bisherige uneingeschränkte Einspeisung, rechts zeigen ein Solarpanel, ein rotes Verbotsschild über den Pfeilen und ein Strommast das kommende Einspeiseverbot. Die Fußzeile nennt als Quelle die PV2027-Studie für ein Eigenheim mit 10-kW-PV-Anlage und 10-kWh-Speicher und erläutert in einer Fußnote, dass Nulleinspeisung als Alternative zur Direktvermarktung und befristeten Marktwertdurchleitung zu verstehen ist. Das Copyright liegt bei aquu.de. Die Kernaussage der Grafik ist, dass durch das im EEG 2027 vorgesehene Verbot der Netzeinspeisung bei einer typischen Eigenheim-Solaranlage mit Speicher 69 Prozent des bisherigen Ertrags verloren gehen, da nur noch der Eigenverbrauch genutzt werden kann und der Rest abgeregelt wird.
Durch das im EEG 2027 (Kurz­be­zeich­nung für die grund­le­gen­de Novel­le des deut­schen Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes (amt­lich: Gesetz für den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien), die am 1. Janu­ar 2027 in Kraft tre­ten soll) vor­ge­se­he­ne Ver­bot der Netz­ein­spei­sung bei einer typi­schen Eigen­heim-Solar­an­la­ge mit Spei­cher kön­nen 69 Pro­zent des bis­he­ri­gen Ertrags ver­lo­ren gehen, da nur noch der Eigen­ver­brauch genutzt wer­den kann und der Rest abge­re­gelt wird (Quel­le: www.aquu.de).

Die Stu­die kommt zu dem Ergeb­nis, dass weder die geplan­te Direkt­ver­mark­tung noch die Null­ein­spei­sung für klei­ne Anla­gen bis 25 kW der­zeit wirt­schaft­lich sinn­voll sind. 

Null­ein­spei­sung: 69 Pro­zent des Strom­ertrags einer typi­schen 10-kW-Anla­ge mit 10-kWh-Spei­cher gin­gen unge­nutzt ver­lo­ren. Die Amor­ti­sa­ti­ons­zeit ver­län­ger­te sich um 10 Jah­re auf über 25 Jah­re. Die Strom­ge­ste­hungs­kos­ten ver­drei­fach­ten sich auf 31 Cent pro Kilowattstunde.

Direkt­ver­mark­tung: Den jähr­li­chen Erlö­sen von rund 250 Euro ste­hen Kos­ten für Direkt­ver­mark­ter, digi­ta­len Zäh­ler und Steue­rungs­ein­rich­tung von rund 260 Euro gegen­über – ein Ver­lust­ge­schäft. Die Amor­ti­sa­ti­ons­zeit steigt von 15,6 auf 24 Jahre.

Kai Buch­holz (aquu): „Feh­len­de intel­li­gen­te Mess­sys­te­me, nicht stan­dar­di­sier­te Pro­zes­se und gerin­ge Erlös­po­ten­zia­le machen die Direkt­ver­mark­tung für klei­ne Anla­gen unat­trak­tiv.“ Dr. Johan­nes Weni­ger (aquu) ergänzt: „Die Null­ein­spei­sung ver­teu­ert Solar­strom von 10 auf über 30 Cent je Kilo­watt­stun­de – ein fata­ler Fehlanreiz.“

SFV-Geschäfts­füh­re­rin Susan­ne Jung warnt: „Das ist ein ener­gie­po­li­ti­sches Desas­ter. Der sola­re Aus­bau im klei­nen Anla­gen­seg­ment könn­te zum Erlie­gen kommen.“

Die fünf For­de­run­gen von SFV und aquu:

  1. Fes­te Ein­spei­se­ver­gü­tung beibehalten
  2. Markt­prä­mie auch für klei­ne Anla­gen öffnen
  3. Direkt­ver­mark­tung nicht erzwingen
  4. Null­ein­spei­sung vermeiden
  5. Fle­xi­blen Ein­satz von Bat­te­rie­spei­chern fördern