Alles, was mit Poli­tik und/oder Gesetz­ge­bung zu tun hat

Wiederaufbau nach Flutkatastrophe: Chance zu klimaverträglichen Investitionen nutzen

Die Nut­zung fos­si­ler Ener­gien und der damit ver­bun­de­ne CO2-Aus­stoß heizt den Kli­ma­wan­del auch in Deutsch­land wei­ter an, obwohl auch hier­zu­lan­de die Fol­gen bereits unüber­seh­bar sind. Des­halb muss Kli­ma­schutz beim Wie­der­auf­bau der durch die Flut­ka­ta­stro­phe betrof­fe­nen Regio­nen als sehr wich­ti­ges Ziel im Auge behal­ten wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Wärmeversorgung.

Ein Gast­bei­trag von Urban Weber, Ulri­ke Jor­dan, Jens Clau­sen, Ste­fan Gol­la, Chris­toph Ger­hards, Peter Klafka

Der aktu­el­le IPCC-Bericht macht es noch­mal deut­lich: der Kli­ma­wan­del ist bereits deut­lich sicht­bar. Es kommt auf jedes Zehn­tel-Grad weni­ger Erd­er­wär­mung an, wie dra­ma­tisch die Ver­än­de­run­gen wer­den, auf die wir uns ein­stel­len müs­sen. Ins­be­son­de­re durch die Nut­zung fos­si­ler Ener­gien und den damit ver­bun­de­nen CO2-Aus­stoß heizt Deutsch­land wei­ter­hin den Kli­ma­wan­del an.

Wenn jetzt für den Wie­der­auf­bau der durch die Flut­ka­ta­stro­phe betrof­fe­nen Regio­nen Gel­der ver­teilt wer­den, ist es daher wich­tig, den Kli­ma­schutz als sehr wich­ti­ge Zie­le im Auge zu behalten.

Die hier­zu not­wen­di­gen Schrit­te sind schon län­ger bekannt. Wir als Sci­en­tists for Future haben hier­zu im April einen Dis­kus­si­ons­bei­trag ver­öf­fent­licht, der in 16 Punk­ten Ori­en­tie­rung gibt, wie Deutsch­land schnellst­mög­lich die CO2-Emis­sio­nen im Ener­gie­sek­tor auf nahe­zu Null sen­ken kann.

Im Wie­der­auf­bau gilt es  vor allem bei der Wär­me­ver­sor­gung (unser Ori­en­tie­rungs­punkt 8) durch geeig­ne­te För­der­maß­nah­men und ziel­ge­rich­te­te Bera­tungs­an­ge­bo­te einen Wan­del zu fos­sil-frei­en Heiz­sys­te­men zu för­dern, da nur so die Kli­ma­zie­le erreich­bar sind.

Eine ent­schei­den­de Schnitt­stel­le sind die kom­mu­na­len Akteu­re, die finan­zi­ell und durch fach­li­che Bera­tung unter­stützt wer­den soll­ten (mög­li­cher­wei­se durch Insti­tu­tio­nen wie z.B. die KEA-BW). Eine kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung kann als Instru­ment ein­ge­setzt wer­den, das Ziel einer Wär­me­ver­sor­gung ohne fos­si­le Ener­gie­trä­ger effi­zi­ent und lokal ange­passt zu errei­chen. Es geht nicht nur dar­um, die Was­ser- und Strom­ver­sor­gung neu zu pla­nen, son­dern ins­be­son­de­re auch die Wär­me­ver­sor­gung. Bei der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung wer­den sämt­li­che Akteu­re, also Stadt­pla­nung, Wär­me­ver­sor­ger, Inge­nieur­bü­ros, Instal­la­teu­re, Gebäudeeigentümer:innen usw. betei­ligt. In dicht bebau­ten Orts- und Stadt­zen­tren kön­nen Wär­me­net­ze, zen­tra­le Wär­me­pum­pen, ggf auch gro­ße Solar­ther­mie­an­la­gen und Wär­me­spei­cher eine gro­ße Rol­le spie­len. Loka­le Wär­me­quel­len kön­nen opti­mal ein­ge­bun­den wer­den (hier­zu zäh­len z.B. Fließ­ge­wäs­ser oder indus­tri­el­le Abwär­me). In Ein­zel­häu­sern kön­nen über­wie­gend Wär­me­pum­pen die Ver­sor­gung gewähr­leis­ten. Hier­zu gibt es bereits attrak­ti­ve För­der­pro­gram­me, zusätz­li­che Not­hil­fe­pro­gram­me könn­ten hier die indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung gegen eine neue Öl- oder Gas­hei­zung erleich­tern. Auch Dämm­maß­nah­men sind wichtig.

Ins­ge­samt soll­te die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für den Wie­der­auf­bau an dem par­tei­über­grei­fend geteil­ten Ziel einer Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät aus­ge­rich­tet wer­den. Beim Wie­der­auf­bau sind sinn­vol­le Moder­ni­sie­run­gen mit ohne­hin not­wen­di­gen Instand­set­zun­gen sinn­voll kom­bi­nier­bar, beispielsweise:

  • Wenn ein Fuß­bo­den erneu­ert wer­den muss, kann eine Fuß­bo­den­hei­zung ein­ge­baut wer­den, die einen effi­zi­en­te­ren Ein­satz von Wär­me­pum­pen ermöglicht.
  • Wenn die Fas­sa­de erneu­ert wer­den muss, kann die­se nach höchs­tem Stan­dard gedämmt werden.
  • Für Däm­mung, Instand­set­zung und Stra­ßen­bau kön­nen Bau­stof­fe ver­wen­det wer­den, die in ihrer Her­stel­lung und Ent­sor­gung mög­lichst kei­ne THG ver­ur­sa­chen und kei­ne Schad­stof­fe zurücklassen.
  • Wenn durch Sanie­rungs­maß­nah­men Gerüs­te auf­ge­baut wer­den müs­sen, kann auf dem Dach eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge direkt mit instal­liert werden.
  • Wenn Bahn­glei­se instand gesetzt wer­den müs­sen, kön­nen nicht-elek­tri­fi­zier­te Stre­cken elek­tri­fi­ziert werden.
  • Wo eine neue Hei­zung nötig ist, kann der Umstieg auf eine Wär­me­pum­pe bzw. in Quar­tie­ren eine Ver­sor­gung durch ein Nah­wär­me­netz erfol­gen. So ist nicht nur eine kli­ma­ver­träg­li­che­re Wär­me­ver­sor­gung mög­lich, son­dern die Ver­si­che­rungs­pro­ble­ma­tik von Ölhei­zun­gen in Über­flu­tungs­ge­bie­ten durch die dro­hen­de Was­ser­ver­seu­chung bei wei­te­ren Flu­ten wird eben­falls vermieden.
  • Im opti­ma­len Fall kann auf die Instand­set­zung von Erd­gas­in­fra­struk­tur ver­zich­tet werden.
  • Wenn Strom­net­ze instand gesetzt wer­den, kön­nen die­se schon auf die höhe­ren Leis­tun­gen z.B. für den Ein­satz von Elek­tro­mo­bi­li­tät und Wär­me­pum­pen aus­ge­legt werden.
  • Beim Wie­der­auf­bau von Park­plät­zen oder Stra­ßen­la­ter­nen kann Lade­infra­struk­tur für die Elek­tro­mo­bi­li­tät mit auf­ge­baut werden.

In jedem Fall soll­ten finan­zi­el­le Pro­gram­me zur Unter­stüt­zung des Wie­der­auf­baus so aus­ge­stal­tet wer­den, dass Inves­ti­tio­nen in eine kli­ma­ver­träg­li­che Ener­gie­er­zeu­gung und Ver­wen­dung den Han­deln­den jetzt direkt mög­lich sind.

Das obige Statement stammt von einigen der Autor:innen des Diskussionsbeitrages der Scientist for Future “Klimaverträgliche Energieversorgung für Deutschland - 16 Orientierungspunkte”. https://zenodo.org/record/4409334

Das Titel­bild des Bei­trags wur­de freund­li­cher­wei­se von der Bon­ner Jour­na­lis­tin San­dra Prü­fer zur Ver­fü­gung gestellt.

Arbeitspapiere des Runden Tisches

Der Run­de Tisch Erneu­er­ba­re Ener­gien hat sich Gedan­ken gemacht, wie wir 100% Erneu­er­ba­re Ener­gien errei­chen. Das Ergeb­nis sind drei Arbeits­pa­pie­re zu den The­men Ener­gie­wen­de, Wär­me­wen­de und Ver­kehrs­wen­de.
Auf die­ser Sei­te stel­len wir Ihnen unse­re Arbeits­pa­pie­re vor.

Laut Umwelt­bun­des­amt ist der gesam­te Ener­gie­sek­tor mit über 80 Pro­zent im Jahr 2020 die größ­te Quel­le anthro­po­ge­ner Treib­haus­gas­emis­sio­nen (Quel­le). Durch die Kom­bi­na­ti­on erneu­er­ba­rer Ener­gien mit einer ver­stärk­ten Elek­tri­fi­zie­rung könn­ten 75 Pro­zent der nöti­gen ener­gie­be­zo­ge­nen Emis­si­ons­min­de­run­gen erreicht wer­den (Quel­le).

Arbeitspapier zur Energiewende

Was liegt also näher, als zunächst zu schau­en, wie die Strom­erzeu­gung auf erneu­er­ba­re Ener­gien umge­stellt wer­den kann? Die­ser Fra­ge gehen wir in unse­ren Arbeits­pa­pier zur Ener­gie­wen­de nach.
Unter ande­rem geht es um den Weg­fall von Aus­bau­li­mits und Flä­chen­be­schrän­kun­gen, das Stär­ken der Bür­ger­en­er­gie, Struk­tu­ren für Spei­cher und regio­na­le Net­ze sol­len geschaf­fen und Inves­ti­tio­nen gesi­chert werden.

Arbeitspapier zur Wärmewende

Im Arbeits­pa­pier zur Wär­me­wen­de geht es um Wär­me­er­zeu­gung im Hin­blick auf Wär­me­net­ze, aber auch indi­vi­du­el­ler Wär­me­er­zeu­gung. Ein wei­te­rer Fak­tor ist das The­ma Wär­me­däm­mung und natür­lich die Sektorenkopplung.

Arbeitspapier zur Verkehrswende

Bei der Ver­kehrs­wen­de geht es nicht nur um die Elek­tri­fi­zie­rung der ver­schie­de­nen Ver­kehrs­ar­ten (also deren Ver­sor­gung mit erneu­er­ba­ren Ener­gien), son­dern auch um die Redu­zie­rung von Indi­vi­du­al­ver­kehr.
Wir gehen in unse­rem Arbeits­pa­pier zur Vekehrs­wen­de außer­dem der Fra­ge nach, wie man den ÖPNV attrak­ti­ver machen und Ver­kehr von der Stra­ße auf die Schie­ne ver­la­gern kann. Auch zu den The­men Flug- und Schiffs­ver­kehr haben wir kon­kre­te Vorstellungen.

Neue Vorschläge

Ange­sichts der Sach­la­ge ergibt sich die Fra­ge, wie es wei­ter­ge­hen soll. Die halb­her­zi­gen Vor­la­gen sei­tens der Poli­tik haben ja bis­her erreicht, dass der ato­mar-fos­si­le Ener­gie­sek­tor wei­ter auf Kos­ten der Mit­welt und der Ener­gie­kun­den Gewin­ne ein­fährt, wäh­rend der erneu­er­ba­re Ener­gie­sek­tor gegän­gelt, behin­dert und belas­tet wird. Die­se Ent­wick­lung umzu­keh­ren, haben sich ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen zur Auf­ga­be gestellt, unver­zicht­ba­re Punk­te für ein Gesetz zusam­men­zu­stel­len, das die Erneu­er­ba­ren schnel­ler voranbringt.

Hier stel­len wir eini­ge Vor­schlä­ge vor:

Der Run­de Tisch erstell­te drei Arbeits­pa­pie­re zu einer neu­en Ener­gie­ge­setz­ge­bung. Die­se prä­sen­tie­ren wir Ihnen auf einer Extra-Sei­te.

Die Ener­gy Watch Group hat im Jahr 2020 Eck­punk­te für eine Geset­zes­in­itia­ti­ve zur Sys­tem­in­te­gra­ti­on Erneu­er­ba­rer Ener­gien erar­bei­tet. Ziel die­ser Geset­zes­in­itia­ti­ve ist, dass nach und nach in allen Regio­nen die Erneu­er­ba­ren den Ener­gie­be­darf jeder­zeit zu 100% decken können.

Schließ­lich setzt sich Ger­man­Zero mit sei­nem Kli­ma­plan umfas­sen­de Zie­le. Der ursprüng­li­che Plan ist über­ar­bei­tet wor­den und stellt ein umfang­rei­ches Werk dar. Ihm haben wir eine Extra-Sei­te gewidmet.

Für eine schnelle Energiewende: Arbeitspapier zu einer neuen Energiegesetzgebung

Es kann nicht mehr ange­zwei­felt wer­den, dass wir eine unum­kehr­ba­re Erd­er­hit­zung ver­hin­dern müs­sen. Das CO₂-Rest­bud­get zwingt uns, mög­lichst schnell zu han­deln.
Der voll­stän­di­ge Umbau unse­rer Ener­gie­wirt­schaft von fos­sil-ato­mar auf erneu­er­ba­re Ener­gien bis spä­tes­tens 2030 ist die logi­sche Kon­se­quenz!

Energiegesetzgebung

Dass eine unum­kehr­ba­re Erd­er­hit­zung ver­hin­dert wer­den muss, steht inzwi­schen außer Fra­ge. In unse­rem Bei­trag zur Kli­ma­kri­se nen­nen wir die ent­spre­chen­den Quel­len und Her­lei­tun­gen. Wir benö­ti­gen also mög­lichst schnell mög­lichst viel erneu­er­ba­re Energien!

Arbeitspapier des RT-EE

Wir, der Run­de Tisch für erneu­er­ba­re Ener­gien, haben unse­re Gedan­ken zu einer Gesetz­ge­bung nie­der­ge­schrie­ben, die unser Ziel 100% Erneu­er­ba­re Ener­gien bis spä­tes­tens 2030 unter­stützt. Wir sehen unse­ren Bei­trag als eine Grund­la­ge des not­wen­di­gen Han­delns aller Men­schen, ins­be­son­de­re in ihren jewei­li­gen Hei­mat­re­gio­nen. Die Ener­gie­wen­de ist ein dyna­mi­scher Pro­zess. Mit unse­ren Vor­schlä­gen wol­len wir die not­wen­di­gen Ver­än­de­run­gen anstoßen.

Eine wich­ti­ge Erkennt­nis: Ein Neben­ein­an­der bei­der Ener­gie­sys­te­me (also des bis­he­ri­gen fos­sil-ato­ma­ren Sys­tems und des neu­en Ener­gie­sys­tems auf Basis erneu­er­ba­rer Ener­gien) ist weder wirt­schaft­lich, noch öko­lo­gisch oder sozi­al vertretbar.

Hier geht es zu unse­rem Arbeits­pa­pier.

Sie möch­ten sich und Ihre Orga­ni­sa­ti­on aktiv ein­brin­gen? Fein, wir freu­en uns über Unter­stüt­zung!
Neh­men Sie dazu ein­fach Kon­takt mit uns auf!

100%RE Global Strategy Group

Man­che Kri­ti­ker behaup­ten, dass ein voll­stän­di­ger Umbau von fos­sil-ato­mar auf erneu­er­ba­re Ener­gien in so kur­zer Zeit gar nicht mög­lich sei, nicht ein­mal bis 2035. Das ist Unsinn!

Inzwi­schen haben auch nam­haf­te Ener­gie­sys­tem-Fach­leu­te auf der gan­zen Welt einen voll­stän­di­gen Umbau von fos­sil-ato­mar auf erneu­er­ba­re Ener­gien gefor­dert, aller­dings welt­weit. Mehr dazu erfahren …

Die Erneuerbare-Energien-Gesetzgebung

Erneu­er­ba­re Ener­gien über­neh­men nicht ohne unser Zutun die Ener­gie­ver­sor­gung der Erde. Wir brau­chen dafür Geset­ze, die sie nach vorn brin­gen. Und wir brau­chen Poli­ti­ker, die sich für sol­che Geset­ze stark machen. Wir möch­ten an die­ser Stel­le zum Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) ein­ge­hen, eini­ge Ein­schät­zun­gen zur neu­es­ten Geset­zes­no­vel­le lie­fern und sie mit wei­ter­rei­chen­den Vor­schlä­gen bekannt machen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz aus dem Jahr 2000 war ein wich­ti­ger Mei­len­stein auf dem Weg zu einer Ener­gie­er­zeu­gung ohne Atom, Koh­le, Erd­öl oder Erd­gas nur mit immer vor­han­de­ner Ener­gie aus der Son­ne, die auch Was­ser und Luft antreibt.
Es war zugleich eine Mus­ter­vor­la­ge für vie­le Län­der der Erde, die sich in ihrem Bemü­hen um nach­hal­ti­ge Ener­gie­ge­win­nung an die­sem Gesetz ori­en­tier­ten. Im Lau­fe der letz­ten zwan­zig Jah­re wur­de die­ses Gesetz um vie­le Para­gra­fen erwei­tert, die zum Einen all­ge­mein gehal­te­ne For­mu­lie­run­gen nun detail­lier­ter fest­schrie­ben und zum Ande­ren immer mehr Brem­sen, Deckel und büro­kra­ti­sche Hür­den einbauten.

Am 17.12.2020 wur­de im Bun­des­tag die neu­es­te Novel­le, das EEG 2021, ver­ab­schie­det. Das war nötig, weil die Erneu­er­ba­ren-Ener­gie-Anla­gen, die nach zwan­zig Jah­ren aus der För­de­rung durch das alte Gesetz her­aus­fal­len, eine Per­spek­ti­ve brauch­ten.
Eben­so war es nötig, das deut­sche Recht  an die EU-Richt­li­nie 2018/2001 zur Erneu­er­ba­ren-Ener­gie-Erzeu­gung anzupassen.

Alles in Allem war die­ses Gesetz nicht der gro­ße Wurf in Rich­tung gro­ße Chan­ce für die Erneu­er­ba­ren. Das zei­gen hier ein paar Bei­spie­le. Und die Anpas­sung an die EU-Richt­li­nie steht noch aus. All das soll im ers­ten Quar­tal 2021 nach­ge­holt wer­den. Die­ser Zeit­raum ist für die Poli­ti­ker in Deutsch­land auch mit viel Pro­fi­lie­rung im Wahl­kampf ver­bun­den. Die­ser Umstand gäbe ihnen die Chan­ce, zu zei­gen, wie sie zu den Kli­ma­zie­len von Paris 2015 wirk­lich stehen.

Eine Einschätzung zur letzten Gesetzgebung

Hier haben wir für Sie zusätz­lich ein paar Ein­schät­zun­gen zur letz­ten Gesetz­ge­bung zusam­men­ge­stellt: Der Fra­ge, was das EEG 2021 bringt, geht Vol­ker Qua­sch­ning in einem Pod­cast zusam­men mit sei­ner Frau in leicht ver­ständ­li­cher Wei­se nach. Wir erfah­ren, wel­chen Rück­schritt der Refe­ren­ten­ent­wurf des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums gebracht hät­te und wel­che Abmil­de­run­gen des Rück­schritts der Kabi­netts­ent­wurf und das par­la­men­ta­ri­sche Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gebracht haben. Der Pod­cast benennt auch deut­lich die Grün­de, die hin­ter die­sen Halb­her­zig­kei­ten ste­hen und ruft dazu auf, die Kan­di­da­ten für die Bun­des­tags­wahl mit die­ser Pro­ble­ma­tik in die­sem Jahr nicht in Ruhe zu lassen.

Inner­halb der Energieagentur.NRW stel­len Lisa Con­rads und Jonas Klam­ka in einem Fach­bei­trag die wich­tigs­ten Ände­run­gen für die Wind­ener­gie an Land, Pho­to­vol­ta­ik, Bio­en­er­gie und Was­ser­kraft vor.

Eine Zusammenfassung aller Gesetze, die mit Erneuerbaren Energien zu tun haben

Hier fin­den sie eine Zusam­men­fas­sung aller Geset­ze, die mit Erneu­er­ba­ren Ener­gien zu tun haben. Beim Klick auf das jewei­li­ge Gesetz wird es in einem neu­en Fens­ter ange­zeigt. Gute Erkennt­nis­se beim Stöbern.